Geschäftskonto GmbH / UG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz als UG bezeichnet – ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die speziell für Gründer ins Leben gerufen wurde. Sie ist der GmbH sehr ähnlich, für ihre Gründung ist allerdings ein niedrigeres Stammkapital ausreichend. Doch was bedeutet diese Ähnlichkeit für den Gründungsprozess und damit für die Wahl des Geschäftskontos?

Das passende Geschäftskonto für eine GmbH oder UG

Fyrst Base
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen
Jahresgebühr
0,00  €
Kosten / BuchungBuchung
50 Transaktionen pro Monat sind inkludiert 0,19 €
Kosten pro Jahr
0,00
  • Kontoeröffnung in 7 Minuten mit sofortiger IBAN
  • Für Start-ups geeignet, alle gängigen Rechtsformen
  • Bargeldlösung und Kreditangebote
  • Support durch erfahrene Banker via Mail oder Telefon
Holvi Grower
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen Debit Kreditkarte verfügbar für dieses Konto
Jahresgebühr
144,00  €
Kosten / BuchungBuchung
0,00 €
Kosten pro Jahr
144,00
  • Inkl. Rechnungsstellung & Ausgabenmanagement
  • Integrierte Buchhaltungsfunktionen
Penta Business Enterprise
Bei diesem Konto haben Sie die Möglichkeit per Videoident schnell und einfach per Smartphone, Tablet oder PC App ihre Identität zu Bestätigen Debit Kreditkarte verfügbar für dieses Konto
Jahresgebühr
588,00  €
Kosten / BuchungBuchung
600 Transaktionen pro Monat sind inkludiert 0,20 €
Kosten pro Jahr
588,00
  • 15 Nutzeraccounts & 15 Karten inklusive
  • 6 kostenlose Unterkonten
  • 9 kostenlose Bargeldabhebungen pro Monat
  • SEPA-Lastschriften (Zahlungen + Einzüge)

Ist ein Firmenkonto vorgeschrieben?

Die Führung eines Geschäftskontos ist für die UG ebenso gesetzlich vorgegeben wie für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – und zwar bereits zum Zeitpunkt der Gründung. Das Gründungskapital der UG beträgt dabei jedoch lediglich einen Euro und ist damit viel niedriger als bei der GmbH. Das Vermögen der Gesellschaft bleibt dabei von dem Vermögen der Gesellschafter zu trennen. Damit diese Trennung bestehen bleibt, buchen die Gründer von Beginn an alle Einnahmen und Ausgaben über ein separates Firmenkonto.

Aufgrund des geringen Stammkapitals eignet sich die UG gut für junge Unternehmer, die den Erfolg der eigenen Firma noch nicht genau abschätzen können. Deshalb legt man in der Anfangszeit oft großen Wert auf überschaubaren Kosten. Bei der Wahl des Geschäftskontos sollte von Beginn an darauf geachtet werden, dass die Gebühren auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.

Wie hoch ist das Stammkapital?

Für die Gründung der UG und die Eintragung in das Handelsregister ist ein Stammkapital in Höhe von einem Euro ausreichend. Bei der GmbH liegt das Gründungskapital hingegen bei 25.000 Euro.

Üblich ist ein Stammkapital zwischen 500 Euro und 1.000 Euro, damit die UG gleich von Anfang an finanzielle Reserven hat, so dass kleinere Anschaffungen gezahlt werden können. Die Höhe der Stammeinlagen und die Aufteilung auf die Gesellschafter wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Dazu kann ein Musterprotokoll verwendet werden, wie es als Download im Internet zur Verfügung steht.

Was versteht man unter den Stammeinlagen?

Die Stammeinlagen sind das Kapital, das jeder einzelne Gesellschafter einbringt. Die Höhe kann zwischen den einzelnen Gesellschaftern vereinbart werden und variieren. Es ist also möglich, dass ein Gesellschafter lediglich 40 Prozent des Kapitals einbringt, während der andere 60 Prozent zahlt.

Häufig ist der Gesellschafter mit dem höheren Anteil auch derjenige, der die Geschäfte führt. Das ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn die Gesellschafter nicht über die fachlichen Kenntnisse verfügen, um das Unternehmen zu führen, oder wenn sie nicht die nötige Zeit dafür aufbringen können, kann man die Position des Geschäftsführers auch an einen angestellten Mitarbeiter vergeben und ihn mit diese Aufgabe anvertrauen.

Wofür benötigt man das Geschäftskonto?

Über das Firmenkonto werden die täglichen Geldtransaktionen durchgeführt. Das heißt, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens darüber gebucht werden. Somit ist für die UG ein eigenes Firmenkonto erforderlich, das separat von den privaten Konten der Gründer zu halten ist. Dadurch ist eine Trennung von privaten und geschäftlichen Kosten und Einnahmen sichergestellt.

Vor allem lässt sich das Vermögen der Gesellschaft und der Gesellschafter so leichter voneinander abgrenzen. Die Buchhaltung wird auf diesem Weg erleichtert, und für den Gründer ist es einfacher, seinen Gewinn oder auch seinen Verlust im Auge zu behalten.

Wie wählt man das Geschäftskonto aus?

Das Angebot an Firmenkonten ist groß. Allerdings gibt es nur wenige Banken, die kostenfreie Konten für Unternehmen anbieten. Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, ist es wichtig, sich über die häufigsten Funktionen Gedanken zu machen. Dabei gibt es verschiedene Faktoren zu bedenken.

Die Unternehmensgründer sollten unter anderem in etwa wissen, wie viele Buchungen monatlich durchgeführt werden müssen. Handelt es sich dabei um Überweisungen auf einem Überweisungsträger? Wenn häufig beleghafte Buchungen notwendig sind, für die die Verwaltung durch einen Bankberater voraussetzend ist, macht dies einen großen Kostenpunkt aus. Beleglose Buchungen werden von vielen Geschäftskontoanbietern kostenlos gewährleistet. Wenn monatlich viele Buchungen anstehen, kann sich auch ein Konto mit Jahresgebühren anbieten. Denn dafür fallen nicht selten die Gebühren für einzelne Buchungen weg. Oder ist ein kostenloses Konto mit Gebühren für gelegentliche Buchungen preiswerter?

Ein Kontovergleich sollte vor der Eröffnung unbedingt durchgeführt werden, damit man die richtige Bank und das passende Konto findet. Stellt man nämlich im Lauf der Zeit fest, dass die Gebühren doch zu hoch sind, ist ein Kontowechsel angesagt. Dieser ist mit großem administrativem Aufwand verbunden, den man sich leicht ersparen kann. Bei der Eröffnung des Kontos wird das Gründungskapital eingezahlt. Danach kann das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden.

Fazit: Für eine UG-Gründung ist ein Firmenkonto nötig

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei der Gründung einer UG grundlegend und verpflichtend. Dabei sollten Sie unter allen Umständen darauf achten, von Beginn an das passende Konto für den Bedarf des Unternehmens zu identifizieren. Über das Firmenkonto werden alle Einnahmen und Ausgaben des jungen Unternehmens durchgeführt. Das Konto sollte zum individuellen Buchungsverhalten passen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt einen aufwändigen Kontowechsel erforderlich zu machen.

de de en en angle-down-solid angle-down-solid filter filter video video pencil pencil contactless contactless Card Card thumb thumb minus minus info info logo-b logo-b check-green check-green Nein Nein Ja close close search search facebook facebook twitter twitter linkedin linkedin xing xing mail mail print print